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Versicherungsschutz auf der Rennstrecke |
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Moderator 1301 Beiträge - Alleswisser
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Hallo, hab ich zufällig gefunden:
Deutsche Versicherungen behalten ihre Gültigkeit, wenn es nicht um Wertung der Bestzeit oder Erzielung der Höchstgeschwindigkeit geht. Siehe Urteil des OLG Karlsruhe vom 1. Juli 2004 /Akz. 12 U 85/04): „Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit sei, auch wenn sie auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst“.
Vielleicht brauchts ja mal jemand. zB der Mario, wenn er trotz seines altersbedingten grauen Stars wieder das Fahren lernen will und sich im Zustand völliger Desorientierung auf der Nordschleife verirrt
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Wo gelb ist, ist vorn! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Oli am 15.05.2007 - 14:48.
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Beitrag vom 15.05.2007 - 14:47 |
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