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Terror bei der Zulassungsstelle Ffm. |
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901 Beiträge - Scriptkiller
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Hallo Leute.
das muß ich schreiben.
Ich bin gestern zur Zulassungsstelle Frankfurt gefahren um meine neue Lady
(auch eine Sie) eine Huqvarna sm610 Supermoto um zu Melden.
Bin nach 2 Stunden warten drann und machte die Dame hinter dem Schalter darauf aufmerksam, das ich ein kleine Kennzeichen bäuchte.
Es steht ja auch in den Papieren - (EWG Hinweis:Kennzeichenbreite Gr. 210 ist wegen Konstruktion Mündungsabstand der Schad.Anl. Ungeeignet)
Sie war sich unsicher und ich musste vorfahren, trotz neuen TÜV.
Ich frohen Mutes dort hin.
Der Vorbesitzer hat allerdings das Heck verändert, so das das Kennzeichen ein anderen Winkel hat. Wird aber wieder in den Originalzustand versetzt
Nun, die zwei Beamten sagten mir, das geht nicht so und ich bekomme nur ein Kennzeichen F mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen also kein kleines.
Da kam mir in den Sinn, es gibt ja auch Wunschkennzeichen und stellte in den Raum, wie machen das manch Autofahrer die z.B. F - Z 32 oder
F - H 1 haben.
Und Fragte: Was muß ich Zahlen für ein kurzes Kennzeichen" dieses sagte ich mit dem Hintergedanken es gibt ja auch Wunschkennzeichen.
Daraufhin sagte mir der Beamte:" Sie bekommen eine Anzeige wegen Beamtenbestechung"
Als ich das hörte bin ich erst mal rückwärts um gefallen, denn das war überhaupt nicht mein Gedanke.
Nun habe ich einen Flügel hinten als Kennzeichen.
Was macht man da?
Da es ja in den Papieren steht (210 w. Konstr. ungeeignet) müssen die sich daran halten?
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Mich ärgert der Vorwurf das der eine Beamte sagt, ich bekäme eine Anzeige wegen Beamtenbestechung und beide lassen mich einfach als wär ich ein kleiner Junge stehen.
Geht man da zu Rechtsanwalt oder was ist die beste Lösung?
Ralf
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Robot-Trax am 20.01.2009 - 10:10.
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Beitrag vom 20.01.2009 - 10:08 |
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