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Kfz-Steuer nach Abmeldung und Wiederzulassung |
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1499 Beiträge - Alleswisser
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Vielleicht weiß es jemand von euch aus eigener Erfahrung (mein Finanzamt antwortet nicht auf Telefonanrufe):
Wenn ich meinen Z (Erstzulassung 1991) jetzt außer Betrieb setze und ihn dann nach vielleicht sechs Monaten wieder zulasse, wird dann weiterhin nach der alten Steuerregelung (nur nach Hubraum) oder nach der neuen (Hubraum plus CO2 Ausstoß - seit 2009) abgerechnet?
Vielen Dank im voraus!
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Gruß
Andy |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von AndyZZ am 24.01.2013 - 13:36.
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Beitrag vom 24.01.2013 - 13:35 |
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