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2 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Oli ist offline Oli  
Versicherungsschutz auf der Rennstrecke
Moderator
1301 Beiträge - Alleswisser
Oli`s alternatives Ego
Hallo, hab ich zufällig gefunden:

Deutsche Versicherungen behalten ihre Gültigkeit, wenn es nicht um Wertung der Bestzeit oder Erzielung der Höchstgeschwindigkeit geht. Siehe Urteil des OLG Karlsruhe vom 1. Juli 2004 /Akz. 12 U 85/04): „Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit sei, auch wenn sie auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst“.


Vielleicht brauchts ja mal jemand. zB der Mario, wenn er trotz seines altersbedingten grauen Stars wieder das Fahren lernen will und sich im Zustand völliger Desorientierung auf der Nordschleife verirrt grinsen grinsen grinsen



Wo gelb ist, ist vorn!


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Oli am 15.05.2007 - 14:48.
Beitrag vom 15.05.2007 - 14:47
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Z32fan ist offline Z32fan  
RE: Versicherungsschutz auf der Rennstrecke
19 Beiträge - Neuer User
Z32fan`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Oli

Hallo, hab ich zufällig gefunden:

Deutsche Versicherungen behalten ihre Gültigkeit, wenn es nicht um Wertung der Bestzeit oder Erzielung der Höchstgeschwindigkeit geht. Siehe Urteil des OLG Karlsruhe vom 1. Juli 2004 /Akz. 12 U 85/04): „Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit sei, auch wenn sie auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst“.



ja cool, nur blöd das die Leute von der Versicherung immer erst abgewiesen werden. Kommen doch nur mehr kosten durch eine Klage zu Stande.


Zitat
Original geschrieben von Oli
Vielleicht brauchts ja mal jemand. zB der Mario, wenn er trotz seines altersbedingten grauen Stars wieder das Fahren lernen will und sich im Zustand völliger Desorientierung auf der Nordschleife verirrt grinsen grinsen grinsen



"rulf" der war gut.



bild1lq1
Beitrag vom 15.05.2007 - 15:18
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