Autor |
|
|
Versicherungsschutz auf der Rennstrecke |
|
|
Moderator 1301 Beiträge - Alleswisser
|
|
|
Hallo, hab ich zufällig gefunden:
Deutsche Versicherungen behalten ihre Gültigkeit, wenn es nicht um Wertung der Bestzeit oder Erzielung der Höchstgeschwindigkeit geht. Siehe Urteil des OLG Karlsruhe vom 1. Juli 2004 /Akz. 12 U 85/04): „Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit sei, auch wenn sie auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst“.
Vielleicht brauchts ja mal jemand. zB der Mario, wenn er trotz seines altersbedingten grauen Stars wieder das Fahren lernen will und sich im Zustand völliger Desorientierung auf der Nordschleife verirrt
|
Wo gelb ist, ist vorn! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Oli am 15.05.2007 - 14:48.
|
Beitrag vom 15.05.2007 - 14:47 |
|
Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
|
RE: Versicherungsschutz auf der Rennstrecke |
|
|
19 Beiträge - Neuer User
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Oli
Hallo, hab ich zufällig gefunden:
Deutsche Versicherungen behalten ihre Gültigkeit, wenn es nicht um Wertung der Bestzeit oder Erzielung der Höchstgeschwindigkeit geht. Siehe Urteil des OLG Karlsruhe vom 1. Juli 2004 /Akz. 12 U 85/04): „Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit sei, auch wenn sie auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst“. |
ja cool, nur blöd das die Leute von der Versicherung immer erst abgewiesen werden. Kommen doch nur mehr kosten durch eine Klage zu Stande.
Zitat Original geschrieben von Oli
Vielleicht brauchts ja mal jemand. zB der Mario, wenn er trotz seines altersbedingten grauen Stars wieder das Fahren lernen will und sich im Zustand völliger Desorientierung auf der Nordschleife verirrt |
"rulf" der war gut.
|
Beitrag vom 15.05.2007 - 15:18 |
|
Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
Dieser Thread gefällt folgenden Benutzern: |
Noch keinem... |