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970 Beiträge - Scriptkiller
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Zitat Ähem, also billiges "Gebastel" scheint mir das nicht zu sein. |
Nicht Gebastel in dem Sinn, sondern das man einfach schnell ein weiteres Blech montiert hat, wo man das Vorschaltgerät drauf schraubt. Nur ist die Platzierung nicht besonders glücklich falls so ein Gerät mal kaputt geht. Dann kann man den Scheinwerfer ausbauen, so wie es bei modernen Autos ja üblich ist. Da aber üblicherweise Gebrauchtfahrzeuge mit geringem Kilometerstand Japan verlassen ist das ja nicht deren Problem.
Da wäre ja schon noch Platz gewesen hinter dem Scheinwerfer, da die grossen Kästen der Leuchtweitenregulierung nicht dran sind.
Mein Gedanke ist aber noch, das die VG´s mit Absicht darunter sind für eine bessere Kühlung, da sie sonst vielleicht auch dauernd kaputt gehen wie die Ramschsets bei Ebay.
Bye
Sascha
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Nissan 300ZX Twinturbo, Infiniti FX45, Nissan Micra K12 C+C, Kawasaki ZX-9R |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 11:13 |
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1017 Beiträge - Alleswisser
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Also bei mir liegt dieses "Ramschset" seit 4 Jahren einfach hinter den Scheinwerfern rum und kann auf Grund des Platzmangels da auch nicht weg, aber ich musste es noch nie tauschen. Man sollte wenn man heute bei ebay solche Teile ersteigert darauf achten die älteren etwas dickeren Steuergeräte zu bekommen. Die neuen als "digital" angepriesenen dünneren Steuergeräte sind Mist. Halten oft nicht die Spannung wie sie sollen weshalb dann öfter die Brenner mal flackern. Hatte oder vielmehr habe ich noch in meinem A4.
Wie gesagt die ich mir damals für den Nissan über Ebay geholt habe(43€) laufen spitze.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Pladinmadin am 27.06.2012 - 11:25.
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Beitrag vom 27.06.2012 - 11:23 |
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970 Beiträge - Scriptkiller
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Ich hab die Übung schon vor Jahren aufgegeben, wo es nur die dicken Vorschaltgeräte gab.
Der erste Satz hielt über ein Jahr. Dann kam der grosse Run und die Dinger wurden nur noch zu Ramsch, sicher alle halbe Jahre kaputt. Dann haben nicht einmal die Glühlampen und Vorschaltgeräte der verschiedenen Hersteller miteinander funktioniert.. Ergab also eine riesen Sammlung an Ersatzteilen, die aber miteinander nicht funktionieren wollte.
Dazu ist es auch noch höchst illegal hier.
Da gibts einen User hier der kann ein Liedchen singen von einem Gerichtstermin deswegen.
Bye
Sascha
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Nissan 300ZX Twinturbo, Infiniti FX45, Nissan Micra K12 C+C, Kawasaki ZX-9R |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 13:39 |
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218 Beiträge - Fingerwundschreiber
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oha nu wirds interessant von wegen gericht und so.
Also wenn hatt ich sovieso vor das nach Möglichkeit durchn TÜV zu bekommen. (Was aber wohl weils Halogenscheinwerfer sind Probleme geben kann ??? )
Werd die zuerst mal reinigen und dann sehen ob da bisschen mehr durchscheint wie jetzt. Und wenn mir das nicht genug ist werd ich wohl nochmal genauer schauen wegen Xenon.
Aber normal kann mehr Licht ja nicht schaden. Solange es die anderen nicht blendet
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Wer brauch schon Kurvenlicht...
Wir haben den Drift :D |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 20:28 |
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970 Beiträge - Scriptkiller
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Zitat Dazu ist es auch noch höchst illegal hier. |
Hier bei uns in der Schweiz.
In Deutschland ist der Bussenkatalog aus unserer Sicht eher als Trinkgeld zu betrachten.
Bye
Sascha
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Nissan 300ZX Twinturbo, Infiniti FX45, Nissan Micra K12 C+C, Kawasaki ZX-9R |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 20:51 |
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653 Beiträge - Dr. Forum
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>weil die meisten Menschen, also auch Polizisten :-), denken das es beim Z so sein muss.<
Berlin Kreuzberg, April 2011, 4 Uhr in der früh. Ich stand mit meinem Z im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn (Hof- Ein und Ausfahrt), Xenonlicht strahlte also mit 6500 Kelvin in den Fahrgastraum eines langsam vorbeifahrenen Polizeiautos.......
Als die in Höhe meiner Lichtkegel waren, ging den beiden irgendwie ein Licht auf, bzw. es kam eine Erleuchtung.....
150 Meter weiter ist eine Ampel die auf rot stand.
Ich fuhr bzw. wendete ca.10 Meter vor der Ampel und fuhr dann in der entgegengesetzten Richtung......
Bin ca. 300 Meter weit gekommen und dann hatte starkes Blaulicht und ein rotes Lauflicht mit dem Wort STOP mein Innenraum erhellt............
Hatte dann natürlich gehalten und den Motor ausgemacht und das Standlicht eingeschaltet.
Ein Kollege hatte sich mit der rechten Hand am Halfter hinten rechts positioniert und sein Kollege klopfte schon an der Seitenscheibe.......
Guten Morgen, Verkehrskontrolle bitte mal Führerschein und Papiere..........
Ob ich denn mal wieder das Abblendlicht einschalten könnte und warum ich das denn ausgemacht hätte und bla bla......
Als die Xenonms dann zündeten kam er lächelnd wieder zu mir und fragte hämisch, ob denn alles eingetragen wäre und das Auto ja gar kein Xenon hätte und so......
Als er die Zulassung durchblätterte und den Eintrag für den Xenonumbau las,
folgte ein ungläubiger Gesichtsausdruck und die Frage dazu, wie ich denn zu den Teilen kommen würde und wo man sowas kaufen könnte. Ich antwortete nur lapidar und er wünschte mir noch eine schöne, unfallfreie Weiterfahrt mit dem schönen Auto.......
GruZZi Mario
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Sonntag Morgen, Freie linke Spur, Tank randvoll :-) |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 21:06 |
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218 Beiträge - Fingerwundschreiber
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Hi Mario,
wie ich lese hast du das bei dir Eingetragen bekommen. Hast du dafür die Scheinwerfer umgerüstet mit so einem Set? Und hat dir der Tüv das einfach so dann eingetragen oder hast du an den Scheinwerfern auch noch was gemacht ???
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Wer brauch schon Kurvenlicht...
Wir haben den Drift :D |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 21:35 |
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653 Beiträge - Dr. Forum
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Ich mail dir mal ne Auflistung...
GruZZi Mario
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Sonntag Morgen, Freie linke Spur, Tank randvoll :-) |
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Beitrag vom 27.06.2012 - 22:09 |
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46 Beiträge - Member
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hi Mario kannst du mir auch mal so ne auflistung mailn währe auch intressiert ;)
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Beitrag vom 29.03.2013 - 18:06 |
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792 Beiträge - Scriptkiller
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Ich wollte mich auch mal dazu melden...
Wie Sascha schon sagte, kenne ich besagten User ebenfalls und dieser hatte Folgekosten in vierstelliger Höhe wegen dem Xenon-Umbau.
Ich persönlich - auch aus der Schweiz - fahre schon seit Jahren mit Xenon rum und war auch schon in mehreren Verkehrskontrollen. Dazu habe ich die Standlichter noch auf LED umgebaut, sodass diese auch Blau leuchten, wie das Xenon. Bisher hat man noch nichts bemängelt, diesbezüglich. Vielleicht hatte ich nur Glück - vielleicht liegt es daran, dass mein Z noch ziemlich original aussieht.
Für die MFK (schweizer TÜV) baue ich jeweils wieder auf Halogen um und hatte noch keine Probleme damit.
EDIT: Übrigens ist es immernoch das erste Kit. Musste weder Vorschaltgeräte noch Brenner tauschen bisher, bin sehr zufrieden!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Schnabulation am 31.03.2013 - 16:38.
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Beitrag vom 31.03.2013 - 16:38 |
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3718 Beiträge - Z-Forengott
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war auch schon bei TÜV mit den Xenon. Der Tüv Prüfer hat es gesehen, bemängelt und es als geringen Mangel vermerkt ...... egal
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Jeder sollte einen D-Z-F-D haben |
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Beitrag vom 01.04.2013 - 22:37 |
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2123 Beiträge - Z-Forengott
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Zitat Original geschrieben von steve
war auch schon bei TÜV mit den Xenon. Der Tüv Prüfer hat es gesehen, bemängelt und es als geringen Mangel vermerkt ...... egal |
Tja,
so war das bei mir auch immer,bzw. der nette Prüfer sagte dann "das war aber heute noch nicht drin".
Aber wenn die Herren mit dem blauen Dachständer das sehen,und da sind manche recht fit,dann gibt es außer dem Bußgeldbescheid sogar noch 2 Punkte obendrauf.
Es sei denn es wäre eingetragen und somit mit automatischer Höhenverstellung,was aber bei 99 von 100 Z's nicht der Fall ist.
Grüßle
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Stoppt Tierversuche nehmt Kinderschänder |
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Beitrag vom 03.04.2013 - 18:58 |
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189 Beiträge - Hardcoreposter
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Also ich hab mal irgendwo gelesen, dass es da Ausnahmen für ältere Fahrzeuge gibt, da der Deutsche Gesetzgeber ja bekanntlich immer einige Zeit braucht, um auf neue Sachen (wie die Einführung von Xenon) zu reagieren.
Daher habe ich mir gerade mal die Gesetzestexte durchgelesen:
1) In §50 Abs. 10 StVZO heißt es:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
- einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
2) Jetzt kommt das Wichtige! Inkrafttreten des obigen Paragraphen wir in §72 geregelt. Dort heißt es:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
-die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
- die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
http://www.vbg.de/apl/gv/stvzo/72.htm
Folglich gilt dies NICHT für Fahrzeuge, die bereits VOR dem 1.4.2000 umgerüstet wurden.
Da unsere Z ja nur bis 99 gebaut wurden, ist dort meines Erachtens das Schlupfloch.
Wir können immer behaupten, dass wir schon vor dem 1.4.2000 umgerüstet haben
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Beitrag vom 03.04.2013 - 23:53 |
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1499 Beiträge - Alleswisser
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Zitat Original geschrieben von Brodie
Folglich gilt dies NICHT für Fahrzeuge, die bereits VOR dem 1.4.2000 umgerüstet wurden.
Da unsere Z ja nur bis 99 gebaut wurden, ist dort meines Erachtens das Schlupfloch.
Wir können immer behaupten, dass wir schon vor dem 1.4.2000 umgerüstet haben |
Vorausgesetzt damals gab es schon entsprechende Sets zum Umrüsten und auf deinem Steuergerät steht nicht irgendwo "2007" eingeprägt.
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Gruß
Andy |
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Beitrag vom 04.04.2013 - 07:01 |
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1653 Beiträge - Z-Forenlegende
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Zitat Wir können immer behaupten, dass wir schon vor dem 1.4.2000 umgerüstet haben grinsen |
ja, wenn es vor dem 01.04.2000 eingetragen wurde ist alles OK
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Beitrag vom 04.04.2013 - 12:03 |
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