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99 Beiträge - Supermember
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Ist ein Mangel zwar vorhanden, aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar, spricht man von einem verdeckten Mangel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel, die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu erschleichen (Beispiel: ein Auto wird als unfallfrei verkauft, obwohl es bereits einen Schaden am Fahrgestell hat und dies dem Verkäufer bekannt war).
also kannst du immer vom Vertrag zurücktreten :)
mfg Alex
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Beitrag vom 25.03.2014 - 21:19 |
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792 Beiträge - Scriptkiller
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Auch von meiner Seite her: unbedingt dem Anwalt übergeben.
Und ich weiss das aus eigener Erfahrung, mein erster Z hatte ich auch nur 2 Wochen und dann zurückgegeben (abzüglich 500 Franken Umtriebsentschädigung für den Verkäufer).
Und für 8000 Euro kriegst du ein viel viel viiiiiel besseres Stück!
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Beitrag vom 26.03.2014 - 09:16 |
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