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Forenübersicht » Talk » Terror bei der Zulassungsstelle Ffm.

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14 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
robot-trax ist offline robot-trax  
Themenicon    Terror bei der Zulassungsstelle Ffm.
901 Beiträge - Scriptkiller
robot-trax`s alternatives Ego
Hallo Leute.

das muß ich schreiben.
Ich bin gestern zur Zulassungsstelle Frankfurt gefahren um meine neue Lady
(auch eine Sie) eine Huqvarna sm610 Supermoto um zu Melden.
Bin nach 2 Stunden warten drann und machte die Dame hinter dem Schalter darauf aufmerksam, das ich ein kleine Kennzeichen bäuchte.
Es steht ja auch in den Papieren - (EWG Hinweis:Kennzeichenbreite Gr. 210 ist wegen Konstruktion Mündungsabstand der Schad.Anl. Ungeeignet)
Sie war sich unsicher und ich musste vorfahren, trotz neuen TÜV.
Ich frohen Mutes dort hin.
Der Vorbesitzer hat allerdings das Heck verändert, so das das Kennzeichen ein anderen Winkel hat. Wird aber wieder in den Originalzustand versetzt
Nun, die zwei Beamten sagten mir, das geht nicht so und ich bekomme nur ein Kennzeichen F mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen also kein kleines.
Da kam mir in den Sinn, es gibt ja auch Wunschkennzeichen und stellte in den Raum, wie machen das manch Autofahrer die z.B. F - Z 32 oder
F - H 1 haben.
Und Fragte: Was muß ich Zahlen für ein kurzes Kennzeichen" dieses sagte ich mit dem Hintergedanken es gibt ja auch Wunschkennzeichen.
Daraufhin sagte mir der Beamte:" Sie bekommen eine Anzeige wegen Beamtenbestechung"
Als ich das hörte bin ich erst mal rückwärts um gefallen, denn das war überhaupt nicht mein Gedanke.
Nun habe ich einen Flügel hinten als Kennzeichen.
Was macht man da?
Da es ja in den Papieren steht (210 w. Konstr. ungeeignet) müssen die sich daran halten?
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Mich ärgert der Vorwurf das der eine Beamte sagt, ich bekäme eine Anzeige wegen Beamtenbestechung und beide lassen mich einfach als wär ich ein kleiner Junge stehen.
Geht man da zu Rechtsanwalt oder was ist die beste Lösung?

Ralf


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Robot-Trax am 20.01.2009 - 10:10.
Beitrag vom 20.01.2009 - 10:08
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Denno ist offline Denno  
653 Beiträge - Dr. Forum
Denno`s alternatives Ego
Hmm,
habe schon die dollsten Geschichten in sachen TüV, Behörde und Zulassung gehört. Aber noch nie das einer zum Anwalt ist und was ins rollen gebracht hat...
Kann natürlich viele Gründe geben warum das immer so ist grinsen

Wenn du rechtschutzversichtert bist könntest du dich ja mal bei deiner Versicherung über ne Rechtsberatung schlau machen zwinkern

Ansonsten fällt mir dazu nichzt viel ein.
Aber das ist mit vielen Beamten so, das man sie mit Samtpfötchen anfassen musst. Du willst ja was von denen, das wissen die. Dazu kommt das tüpisch deutsche, wie der Mann am Zapfhahn: DER will sein Bier nicht loswerden, DU willst es ihm unbedingt abkaufen irre

Sonnige Grüße aus Hamburch



Man muß nur inkopetent genug sein, um das Richtige zu tun.
Beitrag vom 20.01.2009 - 11:32
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robot-trax ist offline robot-trax  
901 Beiträge - Scriptkiller
robot-trax`s alternatives Ego
Es steht in den Papieren - Kennzeichenbreite GR 210 i. wg.Konstrukt.Mündungsabst. d. Schalld.Anl. Ungeeignet - müssen die Beamten der Zulassungsstelle daran halten oder nicht?
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Da der Eintrag in der Papieren steht, stelle ich mir nun die Frage: Wenn das größeres Nummernschild auf Grund von größeren Luftwiederständen an dem Motorrad abfällt und auf der Autobahn auf eine Windschutzscheibe fliegt dadurch ein Unfall entsteht oder jemanden im Hals stecken bleibt oder, oder .
Was mache ich wenn etwas passieren sollte, obwohl ich bei der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht habe das das größere Nummernschild laut Papieren ungeeignet ist.

Ralf
Beitrag vom 20.01.2009 - 11:38
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AndyZZ ist offline AndyZZ  
1499 Beiträge - Alleswisser
AndyZZ`s alternatives Ego
Habt ihr nur eine Zulassungsstelle bei euch? In Berlin gibt es beispielsweise zwei, da würde ich zur anderen fahren.
Ich denke nicht, dass da eine Anzeige kommt. Da macht nämlich den Beamten auch Arbeit. Und Beamte.... naja... das Vorurteil kennen wir.
Ja klar willst du was von denen. Viele Beamte vergessen allerdings, dass sie eine Dienstleistungsbehörde sind, die von DIR mit Steuergeldern und vor Ort bezahlt wird. Im gegenzug könntest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde lancieren, wegen... weiß der Geier... Frechheit, Missachtung von behördlichen Auflagen (Hinweis in deinem Kfz-Schein)....
Ob dir das allerdings hilft, sei mal dahingestellt... Fahr eine Woche später nochmals hin und schau, dass du einen anderen Prüfer bekommst, setze dein Fahrzeug vorher in den Originalzustand zurück. Vielleicht findest du Infos im Netz, warum das breite Kennzeichen nicht geeignet ist. Kraftfahrtbundesamt vielleicht mal anrufen... Argumente zum Diskutieren sammeln, besser noch: FAKTEN.



Gruß

Andy
Beitrag vom 20.01.2009 - 13:35
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PimpmyRide ist offline PimpmyRide  
791 Beiträge - Scriptkiller
PimpmyRide`s alternatives Ego
Hi ralf,
normalerweise , wenns eingetragen ist, machen die auch ein kleines Kennezichen.
Wenn die keine Arbeit haben, meßen die auch nochmal mit Lineal nach und machens trotzdem.
ich denke mal es liegt daran, das da was umgebaut ist, dann stimmt das mit dem Fahrzeigschein nicht mehr überein...

-
Die Mini kleinen Kennzeichen für Autos, zb. F 1 oder / F AZ 1
sind meistens Politiker, ehemalige Bürgermeister oder ähnliche Leute mit sehr guten Verbindungen oder alternativ mit 100.000EUR Autos.
Diese kennzeichen sind da, werden aber nur in den o.g. Fällen vergeben.
Ab und zu machen die aber mal ne Ausnahme, bzw. liegt alles in deren "Ermessen" & guter Laune...


gruzz
Beitrag vom 20.01.2009 - 19:09
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Zett ist offline Zett  
88 Beiträge - Supermember
Zett`s alternatives Ego
Die ganz kurzen Kennzeichen ( ein Buchstabe und eine Zahl) ist meistens ohne Tante, Onkel usw. bei der Zulassungsstelle fast gar nicht zu bekommen. unsicher
Habe auch schon desöfteren Versucht. traurig

Und mit der Kennzeichengröße im Fahrzeugschein ist soweit mir bekannt ist ( bitte nicht darauf festnageln grinsen ) nur eine "Empfehlung" des Tüvs, also noch lange keine Garantie das man es auch bekommt.

Alle Angaben ohne Gewähr

Gruß
Denis



Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!
Beitrag vom 20.01.2009 - 19:33
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Gast Gast  
Gast
Hay,

bei uns ist es ganz einfach.
Mach Wunschkennzeichen, mehrere überlegen vorher zu hause was schön kurz sein könnte.
Dann zu den Blechmacheren, und zu denen sagen sie sollen es aufs kleinste blech knallen. Schon hat man ein "kleineres" als das standart blech.

Tschau
Beitrag vom 21.01.2009 - 09:02
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robot-trax ist offline robot-trax  
901 Beiträge - Scriptkiller
robot-trax`s alternatives Ego
So einfach geht das nicht in Frankfurt.
Die kurzen Kennzeichen wie Beispiel: F- H 1 oder F- HH 1 oder F-H 11 gehen auf ein 180 x 200er Schild.
Diese sind den Bauartbestimmten Fahrzeugen vorbehalten, was in den Papieren steht,
wie bei meinem Motorrad.
Die Eintragung hat der Hersteller veranlasst.
Mich ärgert das der eine Beamte, obwohl es in den Papieren steht, entschieden hat - "großes Schild".
Das Schild hängt nun direkt über beide Endtöpfen und ich werde das nicht auf sich beruhen lassen, wenn ein Beamter mir vorwirft ich wolle ihn bestechen wollen, obwohl es in den Papieren steht.

Habe nun die Bürgerberatung informiert und die kümmern sich darum.
Wenn man sich sonnst nirgends wehren kann gegen Beamte, hier werde ich es tun.

Ralf


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Robot-Trax am 21.01.2009 - 10:38.
Beitrag vom 21.01.2009 - 10:18
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Michael ist offline Michael  
541 Beiträge - Dr. Forum
Michael`s alternatives Ego
das ist ganz einfach, und da gibts auch kein reden



diese Eintragung bezieht sich auf den "" originalen " auslieferungszustand des KFZ


wenn, so wie du sagtest dahinten was verändert wurde,,,, dann hat es sich leider mit den maßen erledigt und somit mit dem nummernschild.

Micha



Jeder sollte seinen Manni haben
Beitrag vom 21.01.2009 - 10:45
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robot-trax ist offline robot-trax  
901 Beiträge - Scriptkiller
robot-trax`s alternatives Ego
Genau und deshalb versetze ich das Bike wieder in den Originalzustand und fahre dann mit dem eingequetschten und verbogenen Nummernschild vor.

Schaun wir mal, wie der Kaiser so sagt.

Ralf
Beitrag vom 21.01.2009 - 17:45
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Oli ist offline Oli  
Moderator
1301 Beiträge - Alleswisser
Oli`s alternatives Ego
Hi Ralf,

die Vergaberichtlinien zu den Kennzeichen ist Landkreissache bzw. Sache der kreisfreien Städte. Will heißen, dass es da keine ländereinheitliche bzw. bundeseinheitliche Regelungen gibt. Habe mich auch schon mit dem Behördenleiter angelegt und mich endlos damit beschäftigt.... Ermessensspielraum des Zulassungsheinis, der nur durch die Dienstanweisung eingeschränkt ist.....

Shit happens....



Wo gelb ist, ist vorn!
Beitrag vom 03.02.2009 - 18:16
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robot-trax ist offline robot-trax  
901 Beiträge - Scriptkiller
robot-trax`s alternatives Ego
Schon richtig was Du schreibst, doch ich wunder mich schon in Frankfurt ein neuer Hummer
mit dem Kenzeichen F-H 1.
Klar lügen Ermessenspielraum denken

Ralf
Beitrag vom 03.02.2009 - 20:53
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PimpmyRide ist offline PimpmyRide  
791 Beiträge - Scriptkiller
PimpmyRide`s alternatives Ego
der Hummer H2, kriegt bei uns in Darmstadt auch DA-H-2
-
mußte ich mal fotografieren, trotzdem fährt die Kiste nur 180 auf der Autobahn...

Beitrag vom 03.02.2009 - 21:47
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Oli ist offline Oli  
RE:
Moderator
1301 Beiträge - Alleswisser
Oli`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von PimpMyRide

der Hummer H2, kriegt bei uns in Darmstadt auch DA-H-2
-
mußte ich mal fotografieren, trotzdem fährt die Kiste nur 180 auf der Autobahn...



dafür auch 180 auf dem acker neben der autobahn.....



Wo gelb ist, ist vorn!
Beitrag vom 08.02.2009 - 11:52
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