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| 901 Beiträge - Scriptkiller
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@Steve,
der Tüv-Beamte sieht kein Problem bei dem Luftschlitz wo er jetzt angebracht worden ist.
Nur wenn ich einen weiteren Schlitz oder Schlitze, dahinter mit der Öffnung zur Scheibe angebracht hätte dann wäre es nix mit einer Eintragung.
Wenn die Öffnungen der Schlitze nach vorne ist so das Luft einströmen kann, hat er keine Bedenken.
Ralf
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| Beitrag vom 18.04.2008 - 21:05 |
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