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320 Beiträge - Spambot
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Ja stimmt. Wenn nur die Lampensockel ausgetauscht werden.
Die Scheinwerfereinstellung wird ja am/im Gehäuse selbst vorgenommen.
Ach so, du hast's gar nich eintragen lassen.
Tja dann hat der TÜV-Prüfer bei der HU aber wohl Tomaten auf den Augen gehabt!
Wenn er schon die Verstellung nicht bemerkt hat, hätte er bei der Beleuchtungsprüfung zumindest bemerken müssen das es Xenon ist!
- Zum einen mal ist lt. StVO das (nachträgliche) Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen gar nicht zulässig und führt eigentlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeug! Link
Was diese "billigen" Nachrüstsätze also schon mal ausschließt! Das weiß ich jetzt auch...  - Desweiteren ist eine Scheinwerferwaschanlage vorgeschrieben, die zwar an der Original-Frontschürze dran ist, die aber die meisten ja nicht mehr dran haben (mich eingeschlossen...).
- Und ist eine automatische Leuchtweitenregulierung erforderlich, die nachzurüsten (falls überhaupt möglich) den Aufwand nochmals deutlich vergrößern würde!!!
Trotzdem haben einige hier das aber anscheinend doch irgendwie hinbekommen.... wie auch immer....!?
Das mit der nachträglichen Umrüstung auf Xenon is wohl doch ne ziemlich heikle Sache. Selbst mit diesen kompletten Xenon-Scheinwerfern von Z1-Motorsport wär ich da nicht mehr so sicher dass es da keine Probleme beim TÜV gibt...
Gruß Thomas
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You can`t buy happiness, but you can buy a 300ZX - and that`s kind of the same thing! |
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Beitrag vom 04.01.2009 - 22:45 |
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