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901 Beiträge - Scriptkiller
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Es steht in den Papieren - Kennzeichenbreite GR 210 i. wg.Konstrukt.Mündungsabst. d. Schalld.Anl. Ungeeignet - müssen die Beamten der Zulassungsstelle daran halten oder nicht?
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Da der Eintrag in der Papieren steht, stelle ich mir nun die Frage: Wenn das größeres Nummernschild auf Grund von größeren Luftwiederständen an dem Motorrad abfällt und auf der Autobahn auf eine Windschutzscheibe fliegt dadurch ein Unfall entsteht oder jemanden im Hals stecken bleibt oder, oder .
Was mache ich wenn etwas passieren sollte, obwohl ich bei der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht habe das das größere Nummernschild laut Papieren ungeeignet ist.
Ralf
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Beitrag vom 20.01.2009 - 11:38 |
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