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| 19 Beiträge - Neuer User
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Hi,
schau mal auf der Seite
http://www.occ.eu/liebhaberfahrzeuge/youngtimer.asp
nach.
Älter als 20 Jahre zählt bei denen als YoungTimer.
Musst halt nur verschiedene Auflagen erfüllen bei denen.
Eine besondere KFZ-Steuer für YoungTimer gibt es meines Wissen nicht, Du darfst den vollen Betrag zahlen bis der Wagen eine H-Zulassung bekommt.
Gruß
Frank
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von InterZeptor am 20.09.2010 - 09:04.
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| Beitrag vom 20.09.2010 - 09:01 |
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