Autor |
|
|
Kfz-Steuer nach Abmeldung und Wiederzulassung |
|
|
1499 Beiträge - Alleswisser
|
|
|
Vielleicht weiß es jemand von euch aus eigener Erfahrung (mein Finanzamt antwortet nicht auf Telefonanrufe):
Wenn ich meinen Z (Erstzulassung 1991) jetzt außer Betrieb setze und ihn dann nach vielleicht sechs Monaten wieder zulasse, wird dann weiterhin nach der alten Steuerregelung (nur nach Hubraum) oder nach der neuen (Hubraum plus CO2 Ausstoß - seit 2009) abgerechnet?
Vielen Dank im voraus!
|
Gruß
Andy |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von AndyZZ am 24.01.2013 - 13:36.
|
Beitrag vom 24.01.2013 - 13:35 |
|
Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
|
|
1017 Beiträge - Alleswisser
|
|
|
Hallo Andy,
ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das er wieder nach der alten eingestuft wird, denn das Datum der Erstzulassung ist entscheidend. Habe gerade erst ein Focus ST BJ 2008 geholt und der wurde auch nach der alten Regelung abgerechnet.
Gruß
Martin
|
Beitrag vom 24.01.2013 - 13:57 |
|
Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
|
|
218 Beiträge - Fingerwundschreiber
|
|
|
Moin,
hab meinen Z letztes Jahr im April auf mich zugelassen.
Und da ist er auch noch nach der alten Regelung versteuert worden
hab grad auf die Schnelle auch dies hier gefunden:
http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php
Denke für dich wird das am Interessantesten sein:
Zitat Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012) |
Gruß
|
Wer brauch schon Kurvenlicht...
Wir haben den Drift :D |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Hellsrider am 24.01.2013 - 21:01.
|
Beitrag vom 24.01.2013 - 20:58 |
|
Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
|
|
1499 Beiträge - Alleswisser
|
|
|
So kenne ich das auch. Wollte nur sicher gehen. Vielen Dank.
|
Gruß
Andy |
|
Beitrag vom 24.01.2013 - 22:02 |
|
Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
Dieser Thread gefällt folgenden Benutzern: |
Noch keinem... |
Ähnliche Themen: |
Talk
Kfz Steuer 2008 nach CO2 austoß berechnen???
- Bärchen - 23.02.07 - 22:45
|
Talk
KFZ Steuer
- PimpMyRide - 29.01.09 - 00:25
|
Technik
Z31: Hydraulikproblem nach Bremsenreparatur
- Z31 - 17.06.09 - 18:29
|
Marktplatz
Suche nach teile für z32
- El 300zx - 08.07.09 - 19:35
|
Technik
Stinkt nach Sprit
- God of Hell - 30.05.12 - 22:50
|